Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN HEURKENS & VAN VELUW B.V.

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen Heurkens & van Veluw B.V.

Am 11. September 2012 in der Geschäftsstelle der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17178141 hinterlegt

Artikel 1 – Allgemeines
Vorbehaltlich ausdrücklicher anders lautender Vereinbarungen wird vorausgesetzt, dass der Lieferant diese allgemeinen Einkaufsbedingungen akzeptiert hat, auch falls seine eigenen Lieferbedingungen davon abweichen.

Artikel 2 - Preise
Alle Preise sind Festpreise und gelten für eine Lieferung frei Lieferort, zuzüglich Mehrwertsteuer und einschließlich guter Verpackung. Preiserhöhungen infolge von Mehrlieferungen können nur weitergegeben werden, wenn diese vorab von uns schriftlich akzeptiert wurden. Die Preise sind in Euro anzugeben; eine Verrechnung von Kursdifferenzen ist nicht möglich.

Artikel 3 - Lieferzeit
Der Lieferant ist verpflichtet, das in der Bestellung genannte Datum genau einzuhalten. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit, die nicht zuvor von uns akzeptiert wurde, behalten wir uns in allen Fällen das Recht vor, die Bestellung ohne Inverzugsetzung oder Anrufung eines Gerichts ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte.

Artikel 4 – Ort der Lieferung
Der Ort der Lieferung wird in der Bestellung genannt. Zusätzliche Frachtkosten aufgrund einer fehlerhaften Adressierung durch den Lieferanten gehen auf dessen Rechnung. Auch falls die Preise „ab Werk“ vereinbart wurden, haben die Lieferungen doch frei Lieferort zu erfolgen, in diesem Fall können die Frachtkosten in Rechnung gestellt werden. Werden die Waren von uns oder in unserem Auftrag abgeholt, hat der Lieferant beim Laden behilflich zu sein, ohne hierfür Kosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 5 - Transportversicherung
Bei Lieferungen frei Lieferort trägt der Lieferant das Risiko von Transportschäden.

Artikel 6 - Eigentumsübergang und Risiko
Der Eigentums- und Risikoübergang erfolgt, sobald wir die Waren in Empfang genommen haben. Im Falle einer Beanstandung und Ablehnung liegen Eigentum und Risiko der betreffenden Waren ab dem Datum der Versendung der diesbezüglichen Mitteilung an den Lieferanten beim Lieferanten.

Artikel 7 – Rechnungen, Versandempfehlungen und Packlisten
Alle Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Wird der Bitte in der Bestellung, Versandempfehlungen und Packlisten an die vorgeschriebenen Adressen zu senden, nicht Folge geleistet oder werden diese Dokumente nicht vollständig mit allen erforderlichen Angaben, z.B. Kenn-Nummern usw. ausgefüllt, kann dies zu einer Verzögerung bei der Bezahlung führen.

Artikel 8 – Zurverfügungstellung von Sachen
Alle Sachen, die dem Lieferanten von uns zur Durchführung eines Auftrags zur Verfügung gestellt werden, werden frei Haus zugeschickt und bleiben unter allen Umständen unser Eigentum.
Die Kosten eines Schadens an den von uns zur Verfügung gestellten Sachen trägt der Lieferant.

Artikel 9 – Zeichnungen und Formen
Alle von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Formen u. Ä. bleiben unser Eigentum und sind direkt nach Beendigung der Produktion an uns zurückzusenden.
Der Lieferant darf diese Zeichnungen und Formen nicht für einen anderen Zweck oder im Zusammenhang mit einem anderen Zweck als der Verrichtung der Lieferung an uns nutzen und auch nicht von Dritten nutzen lassen, es sei denn, wir haben zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.

Artikel 10 - Beanstandung
Weder eine Entgegennahme noch die Bezahlung der Waren bedeutet, dass diese akzeptiert werden. Sollte festgestellt werden, dass die Waren den in der Bestellung und/oder in der Spezifikation beschriebenen Anforderungen nicht genügen, haben wir das Recht, die Bestellung ohne Inverzugsetzung oder Anrufung eines Gerichts ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte.

Artikel 11 - Garantie
Die gelieferte Ware muss dem Vertrag entsprechen. Sie muss die Eigenschaften besitzen, die wir aufgrund des Vertrags erwarten dürfen, insbesondere die Eigenschaften, die für eine normale Benutzung der Ware notwendig sind und an deren Vorhandensein wir nicht zu zweifeln brauchten, sowie die Eigenschaften, die für eine besondere, im Vertrag festgelegte besondere Form der Nutzung notwendig sind. Der Lieferant ist verpflichtet, nach der ersten Aufforderung unsererseits alle Fehler und Mängel durch Reparatur oder Neulieferung - wobei diese Wahl bei uns liegt – zu beheben. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung nicht nach, haben wir das Recht, auf Rechnung und Risiko des Lieferanten alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen oder von Dritten ergreifen zu lassen.

Artikel 12 – Haftung
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die infolge von Fehlern oder Mängeln an den gelieferten Waren an diesen oder durch diese gelieferten Waren entstehen, dies gemäß der oben genannten Garantie sowie gemäß den Bestimmungen des niederländischen bürgerlichen Rechts. Die Haftpflicht umfasst auch Schäden durch eine Überschreitung der Lieferzeit, Schäden an Gütern Dritter, Betriebsunterbrechungsschäden und andere indirekte Schäden, die bei uns oder bei Dritten entstehen. Der Lieferant wird uns von einer diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten freistellen und wird uns gegebenenfalls entschädigen.

Artikel 13 – Gewerbliches Eigentum
Der Lieferant garantiert, dass die Waren, die er uns liefern wird, keine Rechte Dritter an gewerblichem Eigentum verletzen und hat uns von allen aus dem Grund gegen uns erhobenen Ansprüchen freizustellen. Der Lieferant wird uns sämtliche Kosten, Schäden und Zinsen erstatten, die durch irgendeine Verletzung eines Rechts verursacht werden.

Artikel 14 - Zahlung
Rechnungen werden innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt, es sei denn, die Qualität oder Quantität der gelieferten Ware wird nach dem Erhalt von uns beanstandet. Vorbehaltlich anderer Angaben in der Bestellung werden von uns keine Vorauszahlungen geleistet. In diesem Fall werden alle geleisteten Vorauszahlungen als ein Darlehen an den Lieferanten betrachtet, bis die Bestellung in vollem Umfang geliefert worden ist.
Bei einer Vorauszahlung muss eine Bankbürgschaft vorgelegt werden. Rechnungen, die nach unserer Ansicht keine ausreichenden Angaben für eine Verarbeitung enthalten, wie etwa Bestellnummern u. Ä, werden von uns mit der Bitte um Vervollständigung zurückgeschickt.

Artikel 15 – Identifikation von Produkten
Alle in der Bestellung oder auf den Zeichnungsstücklisten genannten Identifikationsvorschriften sind genauestens einzuhalten und die Kennzeichnungen sind deutlich anzubringen; hält der Lieferant diese Bestimmung nicht ein, kann er verpflichtet werden, die Identifikation an der Lieferadresse noch nachträglich vorzunehmen.

Artikel 16 - Streitigkeiten
Über alle Streitigkeiten, einschließlich von Streitigkeiten, die lediglich von einer der Parteien als solche betrachtet werden, entscheidet, sofern sie die Befugnis des Amtsgerichts übersteigen, das Bezirksgericht („Arrondisse¬mentsrecht¬bank“) in ’s-Hertogenbosch. Auf einen Vertrag, der ganz oder teilweise kraft dieser Bedingungen geschlossen wurde, findet immer niederländisches Recht Anwendung.